Niederlage für GEZ-Gegner: Beitrags-Service darf sich bei Meldeämtern bedienen Sep13 Die Meldeämter dürfen ihre Datensätze an den neuen Beitragsservice weiterleiten. Dazu gehören auch Informationen wie Familienstand und akademischer Grad. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa) Rundfunkbeitrag – Datenschutz wird ausgehebelt Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat den GEZ-Gegnern eine Niederlage beigebracht: Der Beitragsservice, also die GEZ-Eintreiber, dürfen von den Meldeämtern sämtliche Daten übernehmen. Die Einwände von Datenschützern konnte das Gericht nicht überzeugen. Deutsche Wirtschafts Nachrichten | 12. September 2013, 15:35 Uhr