Urteil: Leiharbeiter haben keinen Anspruch auf Festanstellung Dez11 Leiharbeiter haben bei einem länger als „vorübergehenden“ Einsatz keinen Anspruch auf einen festen Arbeitsvertrag. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz. (Foto: dpa) Arbeitsmarkt – Sieg für Verleih-Firmen Auch nach Jahren bei derselben Firma, hat ein Leiharbeiter kein Recht auf eine Festanstellung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Sanktionen gegen Verleih-Firmen wird es nicht geben. Deutsche Wirtschafts Nachrichten | 10. Dezember 2013